Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich 

  1. Die vorliegenden AGB (Stand April 2016) gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Betten Bormann. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sind diese AGB einmal wirksam in einen Vertrag mit dem Kunden einbezogen worden, so gelten sie auch für künftige Verträge und Bestellungen dieses Kunden bei Betten Bormann, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei ausdrücklich schriftlicher Anerkennung durch Betten Bormann verbindlich.
  3. Die AGBs befinden sich öffentlich zugänglich auf unserer Internetseite unter Impressum/AGbs und liegen in unserem Geschäft aus und sind bei jedem Auftrag Bestandteil des Vertrages.

§ 2 Angebot – Bestellung – Vertragsschluss

  1. Alle in Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitet Angebote hält Betten Bormann sich 30 Tage, sofern die Gültigkeit nicht explizit auf eine bestimmtes Datum begrenzt ist.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Betten Bormann und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
    Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Leichte Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Polsterarbeiten sowie Abweichungen von Maßdaten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  3. Zusätzlich beauftragte Leistungen, die zuvor vertraglich nicht festgelegt worden sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.
  4. Auftragsänderungen sind nur dann möglich, wenn noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu dessen Lasten.
  5. Der Kunde hat jede Adress- oder Firmenänderung Betten Bormann unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  6. Eine Stornierung eines getätigten Auftrages ist vom Gesetz ausgeschlossen und somit nicht möglich sh. § 433 BGB
  7. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Leichte Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Polsterarbeiten sowie Abweichungen von Maßdaten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Von Betten Bormann vertragsgemäß gestellte Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei Lieferung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Satz 1 gilt bei Teillieferungen für die Rechnung über jede gelieferte Teilmenge entsprechend.
  3. Mit Forderungen gegen Betten Bormann darf der Kunde nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag wie die Forderung von Betten Bormann beruht.

§ 4 Lieferung

  1. Liefertermine oder – fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Jede Angabe und/oder Bestätigung von Lieferterminen oder – fristen durch Betten Bormann steht unter den Vorbehalten der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit allen zur Herstellung der Ware erforderlichen Bestandteilen. Dies gilt nicht, wenn und soweit Betten Bormann ausdrücklich einem Fixgeschäft zugestimmt hat. Betten Bormann informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferung.
  3. Die Einhaltung der Lieferpflichten von Betten Bormann setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Wegen Lieferverzugs darf der Kunde vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er Betten Bormann schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen gesetzt hat. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Liefertermin ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde, wenn die Vertragserfüllung von Betten Bormann ausdrücklich verweigert wurde. In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Liefersperre durch Hersteller oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, ist Betten Bormann für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.
  5. Im Falle einer Rückrufaktion/Lieferstopp durch einen Hersteller kann der Kunde die betroffene Ware im Geschäft zurückgeben und erhält dafür Ersatz. Sollte der Ersatz nicht sofort verfügbar sein, erhält der Kunde auf Wunsch Leihware und Betten Bormann informiert den Kunden, wenn die Ersatzware zur Abholung wieder verfügbar ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund einer Rückrufaktion/Lieferstopps durch den Hersteller ist ausgeschlossen.
  6. Die Lieferung von kompletten Schlafsystemen (u.a. Boxspringbetten), Matratzen, Lattenrosten, Bettgestellen, Toppern und sonstigen Bettwaren erfolgt ferner unter folgenden Hinweisen und Bedingungen:
a. Soweit die Lieferung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt, haftet dieser für alle Angaben auch im Hinblick auf die Größe und die Beanspruchung der Ware.
b. Handelsübliche Toleranzen werden vom Kunden akzeptiert. Dies gilt insbesondere auch für Sondermaße und Einzelanfertigungen.
c. Matratzen, Boxen und Topper haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch, der jedoch harmlos ist und sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit verflüchtigt.

§ 5 Annahmeverzug des Kunden

  1. Der Kunde kommt in Annahmeverzug, sobald er acht Wochen nach der im Auftrag angegebenen maximalen Lieferzeit die Ware noch nicht entgegengenommen hat. Über einen drohenden Annahmeverzug informiert Betten Bormann den Kunden schriftlich zwei Wochen im voraus.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Betten Bormann berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldenverzug geraten ist.

§ 6 Erfüllungsort – Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort für Warenlieferungen ist das Lager von Betten Bormann, Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von Betten Bormann.
  2. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch Betten Bormann an den Versandbeauftragten bzw. den Kunden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Betten Bormann behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Betten Bormann ausdrücklich hinzuweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit Betten Bormann die Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Der Kunde teilt Betten Bormann jeden Wohnortwechsel mit.

§ 8 Montage

  1. Hat der Kunde hinsichtlich der Montage Bedenken wegen der Eignung der Räumlichkeiten insbesondere auch die Zufahrt und der Zugang -, so hat er dies Betten Bormann vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Daraus resultierender Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.

§ 9 Garantie und Service

  1. Betten Bormann ist auch nach dem Kauf für Sie da. Sollten in den ersten zwei Jahren Mängel an der Ware auftreten, erfolgen die Begutachtung, die Reparatur oder der Austausch für Sie kostenfrei.
    a. Stellt sich bei der Begutachtung heraus, dass kein Mangel vorliegt oder dieser auf Grund von unsachgemäßer Behandlung entstanden ist, wird eine Servicepauschale in Höhe von 67,- € zuzüglich 0,32 € für jeden Kilometer über einer Fahrstrecke von 60 km von Betten Bormann bis zum Kunden und zurück. Auch die Materialkosten für Austausch oder Reparatur werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
  2. Sofern nicht vertraglich oder vom Hersteller eine längere Garantiezeit zugesagt wird, gewähren wir Ihnen freiwillig 5 Jahre Garantie auf alle bei uns gekauften Matratzen ab einem Kaufpreis von 300,- €, Lattenroste ab einem Kaufpreis von 100,- €, Wasserbetten und Boxspringbetten. Voraussetzung hierfür ist, dass die das empfohlene Höchstgewicht von 130 kg pro Person, sofern auf dem Auftrag kein anderes Höchstgewicht angegeben, nicht überschritten wird. Innerhalb des Garantiezeitraumes stellen wir passendes Reparaturmaterial oder Ersatzmaterial kostenfrei zur Verfügung. Auf Ihren Wunsch nehmen unsere Monteure die Reparatur oder den Austausch auch gerne selbst vor. Dafür berechnen wir eine Servicepauschale von 67,- € zuzüglich 0,32 € für jeden Kilometer über einer Fahrstrecke von 60 km von Betten Bormann bis zu Ihnen (hin und zurück). Die Arbeitszeit vor Ort wird mit 16,- € je angefangener Viertelstunde berechnet. Dabei ist es egal, wie viele Monteure vor Ort sind.
  3. Von der fünfjährigen Garantie ausgenommen ist der normale Verschleiss der Bezüge.